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   BPatG, 08.10.1997 - 32 W (pat) 50/97   

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BPatG, 08.10.1997 - 32 W (pat) 50/97 (https://dejure.org/1997,36794)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 32 W (pat) 50/97 (https://dejure.org/1997,36794)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 32 W (pat) 50/97 (https://dejure.org/1997,36794)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 11.01.2006 - 28 W (pat) 255/04
    In dieser Verfügung hat der Senat die Anmelderin außerdem auf frühere Entscheidungen des Bundespatentgerichts hingewiesen, mit denen Anmeldungen von "Novum" und "Nova" wiederholt zurückgewiesen worden waren (28 W (pat) 337/03 - Novum; 28 W (pat) 140/92 - Nova - und 32 W (pat) 50/97) - Nova).

    Dabei war bereits in dem Beschluss vom 8. Oktober 1997 32 W (pat) 50/97 hervorgehoben worden, dass ""Nova" wegen seines Charakters als beschreibender Hinweis auf die Neuheit der Produkte als Warenanpreisung nahezu auf jedem Warengebiet unbegrenzt verwendbar" ist.

  • BPatG, 27.10.2004 - 28 W (pat) 337/03
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sogar das Wort "Nova" als Pluralform des vorliegenden Markenwortes zum einen vom 28. Senat 1993 (Az. 28 W (pat) 140/92) für Duschabtrennungen und Duschkabinen und zum andern vom 32. Senat 1997 (Az.: 32 W (pat) 50/97) für Armaturen und Hydranten wegen fehlender Unterscheidungskraft und im zweiten Fall zusätzlich wegen Vorliegens eines Freihaltungsbedürfnisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen worden ist.
  • BPatG, 22.02.2000 - 24 W (pat) 199/99
    Schließlich heißt es in dem von der Widersprechenden selbst erwähnten, nicht veröffentlichten Beschluß des 32. Senats des Bundespatentgerichts vom 8. Oktober 1997 - 32 W (pat) 50/97, "Nova" sei wegen seines Charakters als beschreibender Hinweis auf die Neuheit der Produkte als Warenanpreisung nahezu auf jedem Warengebiet unbegrenzt verwendbar.
  • BPatG, 08.02.2007 - 26 W (pat) 106/05
    Das Bundespatentgericht hat bereits in mehreren Entscheidungen angenommen, dass die Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft des Wortes "NOVA" gering anzusetzen ist, weil es in seiner Bedeutung "neu" oder "Neuheiten" durch eine Vielzahl damit zusammengesetzter Begriffe bekannt und in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen ist, sowie dass es eine allgemein verständliche Mitteilung darüber enthält, dass es sich bei den damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen um "etwas Neues" oder "um Neuheiten" handelt (Beschl. v. 11. Januar 2006 - 28 W (pat) 255/04 - NOVA; Beschl. v. 17. Dezember 1996 - 27 W (pat) 41/95 - GALERIA NOVA; Beschl. v. 24. September 1997 --32 W (pat) 50/97 - NOVA; Beschl. v. 25. März 1998 - 28 W (pat) 40/97 - REYNOLDS NOVA ./. OVA; jeweils veröffentlicht bei PAVIS-PROMA).
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